Wie kann ich eine rechtssichere Website in Deutschland erstellen lassen?
- Ina Tschemernjak

- vor 13 Minuten
- 9 Min. Lesezeit
Wer eine Website in Deutschland erstellt, muss nicht nur Design und Funktion beachten, sondern vor allem rechtliche Sicherheit gewährleisten. Eine rechtssichere Website schützt vor Abmahnungen, erfüllt DSGVO-Anforderungen und schafft Vertrauen bei Nutzern.

Eine professionelle Umsetzung beginnt mit der richtigen Domainwahl und der Einhaltung von Marken- und Namensrechten. Ebenso wichtig sind eine vollständige Anbieterkennzeichnung und eine transparente Datenschutzerklärung, wie sie beispielsweise über IUBENDA bereitgestellt werden kann. Wir von EVER* unterstützen als einzige deutsche Gold-Partneragentur bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Website. Auch technische Maßnahmen und ein korrektes Einwilligungsmanagement für Cookies sorgen dafür, dass die Website den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Rechtliche Grundlagen
Eine Website muss folgende Punkte erfüllen:
Datenschutz: Transparente Verarbeitung personenbezogener Daten, leicht zugängliche Datenschutzerklärung.
Impressumspflicht: Name, Anschrift, Kontakt, Unternehmensregister und USt-ID korrekt angegeben.
Cookies & Tracking: Consent-Management-Systeme nach DSGVO/TTDSG einsetzen.
Urheberrecht: Eigene oder lizenzierte Inhalte verwenden, Drittanbieter-Tools datenschutzkonform einbinden.

Als einzige deutsche Gold-Partneragentur unterstützen wir von EVER* bei der professionellen Umsetzung rechtssicherer Websites. Für die rechtlich geprüfte Datenschutzerklärung empfehlen wir die Integration über IUBENDA.

Besonders Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungsportalen müssen zusätzliche Vorschriften beachten, um rechtssicher zu handeln. Wer diese Grundlagen kennt und konsequent umsetzt, schafft eine Website, die nicht nur professionell wirkt, sondern auch langfristig rechtlich Bestand hat.
Rechtliche Grundlagen für eine rechtssichere Website
Eine rechtssichere Website in Deutschland setzt die Einhaltung klar definierter Gesetze voraus. Entscheidend sind der Schutz personenbezogener Daten, korrekte Anbieterkennzeichnung und vollständige Unternehmensangaben. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Seiten sowohl datenschutzkonform als auch transparent gestaltet sind, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
DSGVO und TTDSG: Bedeutung für Webseitenbetreiber
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regeln, wie personenbezogene Daten im Internet verarbeitet werden dürfen. Jede Website, die Nutzerdaten erhebt, muss den Zweck, die Rechtsgrundlage und die Dauer der Speicherung offenlegen.
Ein Cookie-Consent-Tool ist erforderlich, wenn Tracking- oder Marketing-Cookies eingesetzt werden. Ohne aktive Einwilligung dürfen keine nicht-essentiellen Cookies gesetzt werden. Betreiber sollten außerdem eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die von jeder Unterseite aus erreichbar ist – hier kann IUBENDA eine komfortable und rechtssichere Lösung bieten.
Die Anforderungen umfassen:
klare Darstellung der Verantwortlichen
Informationen über Rechte der Nutzer (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
transparente Beschreibung der Datenverarbeitung
Impressumspflicht nach TMG
Nach dem Telemediengesetz (TMG) besteht für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote eine Impressumspflicht. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es empfiehlt sich, den Link im Footer jeder Seite zu platzieren.
Pflichtangaben sind unter anderem:
Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Abmahnungen führen. Die IHK München bietet eine praxisnahe Checkliste für eine rechtssichere Internetseite.
Handelsregister und Unternehmensangaben
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen ihre Registernummer und das zuständige Registergericht im Impressum angeben. Diese Pflicht gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
Zusätzlich sind Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) und gegebenenfalls zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich. Fehlen diese Informationen, kann der Online-Auftritt als nicht rechtssicher gelten.
Bei reglementierten Berufen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Ärzte) müssen außerdem Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen genannt werden. Eine übersichtliche Darstellung dieser Angaben trägt wesentlich zur Rechtssicherheit der Website bei und stärkt das Vertrauen der Nutzer.
Domainwahl und Namensrechte

Eine rechtssichere Domainwahl verhindert teure Konflikte und schützt die eigene Markenidentität. Entscheidend sind eine gründliche Verfügbarkeitsprüfung und die Beachtung bestehender Marken- und Namensrechte, bevor eine Domain registriert oder geschäftlich genutzt wird.
Prüfung der Domainverfügbarkeit
Bevor eine Domain registriert wird, sollte ihre Verfügbarkeit sorgfältig geprüft werden. Die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains ist die DENIC. Über deren Suchfunktion lässt sich feststellen, ob eine gewünschte Domain noch frei ist.
Neben der technischen Verfügbarkeit ist zu prüfen, ob der Name bereits im Handelsregister oder als Marke verwendet wird. Nützlich sind Recherchen im DPMAregister sowie bei internationalen Datenbanken wie EUIPO.
Eine einfache Tabelle hilft bei der systematischen Prüfung:
Die bloße Verfügbarkeit bedeutet keine rechtliche Sicherheit. Wer eine Domain unbedacht registriert, riskiert Abmahnungen oder gerichtliche Ansprüche, falls bestehende Rechte verletzt werden. Daher sollte die Prüfung dokumentiert und idealerweise vor Vertragsabschluss abgeschlossen sein.
Marken- und Namensrechte beachten
In Deutschland greifen Markenrecht, Namensrecht (§ 12 BGB) und Domainrecht ineinander. Ein Domainname darf keine bestehenden Marken oder Unternehmenskennzeichen verletzen, auch wenn er technisch frei war.
Nach dem Prinzip „first come, first served“ erhält zwar der Schnellere die Domain, doch rechtlich kann der Inhaber sie verlieren, wenn Dritte ältere Rechte nachweisen. Besonders bekannte Marken genießen Vorrang.
Unternehmen sollten prüfen, ob ihr Name unterscheidungskräftig ist und keine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Markenanmeldung beim DPMA bietet zusätzlichen Schutz. Wer fremde Namen nutzt, riskiert Abmahnungen und Unterlassungsforderungen.
Datenschutz und Datenschutzerklärung
Eine rechtssichere Website in Deutschland muss den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Betreiber müssen offenlegen, welche Daten sie erheben, zu welchem Zweck sie diese verarbeiten und wie lange sie gespeichert werden. Transparente Informationen schaffen Vertrauen und vermeiden Bußgelder nach der DSGVO.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, etwa Name, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse. Jede Verarbeitung – also das Erheben, Speichern, Übermitteln oder Löschen – muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, meist Art. 6 DSGVO.
Websitebetreiber sollten nur die Daten verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Dazu gehören etwa Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen oder Tracking-Tools. Dienste wie Google Analytics oder Social Plugins müssen mit Vorsicht eingesetzt werden. Mit IUBENDA lassen sich Datenschutz und Consent-Management rechtssicher integrieren.
Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich und verständlich sein. Sie sollte im Footer oder in der Hauptnavigation verlinkt werden. Nutzer müssen schnell erkennen, welche Datenverarbeitungen stattfinden und wer verantwortlich ist.
Pflichtangaben umfassen:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung
Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
Hinweise zu Cookies und Tracking-Tools
Bei der Nutzung externer Dienste – etwa Zahlungsanbieter oder Newsletter-Tools – ist auf Auftragsverarbeitungsverträge zu achten. Auch Änderungen an der Website erfordern eine regelmäßige Aktualisierung der Erklärung.
Datenschutzhinweise und Informationspflichten
Eine rechtssichere Website in Deutschland erfordert ein transparentes System zur Einholung und Verwaltung von Nutzereinwilligungen. Betreiber müssen sicherstellen, dass Cookies, Tracking-Tools und externe Dienste nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden und jederzeit widerrufbar sind.
Ein Consent-Management-System (CMS) von IUBENDA dokumentiert jede Einwilligung und bietet Nutzern einfache Einstellungsoptionen. Wichtig ist, dass keine vorangekreuzten Kästchen verwendet werden und dass der Zugriff auf die Website auch ohne Zustimmung möglich bleibt.
Cookies, Tracking und Einwilligungsmanagement

Eine rechtssichere Website in Deutschland erfordert ein transparentes System zur Einholung und Verwaltung von Nutzereinwilligungen. Betreiber müssen sicherstellen, dass Cookies, Tracking-Tools und externe Dienste nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden und jederzeit widerrufbar sind.
Cookie-Banner und Consent-Management
Ein Cookie-Banner informiert Besucher über die Verwendung von Cookies und ermöglicht eine freiwillige, spezifische und informierte Zustimmung. Nach der DSGVO und dem TTDSG dürfen Cookies, die nicht technisch notwendig sind, erst nach einem aktiven Opt-in gesetzt werden.
Ein rechtssicheres Consent-Management-System (CMS) dokumentiert jede Einwilligung und bietet Nutzern einfache Einstellungsoptionen. Wichtig ist, dass keine vorangekreuzten Kästchen verwendet werden und dass der Zugriff auf die Website auch ohne Zustimmung möglich bleibt.
Viele Anbieter setzen auf spezialisierte Tools wie Usercentrics oder Cookiebot, um Einwilligungen zentral zu verwalten. Diese Systeme unterstützen die Nachweis- und Widerrufspflicht und lassen sich technisch mit gängigen Content-Management-Systemen kombinieren.
Einsatz von Tracking-Tools
Tracking-Tools helfen, das Verhalten von Websitebesuchern zu analysieren. Nach deutschem Recht dürfen sie aber erst nach ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden. Dazu gehören Dienste wie Matomo, Facebook Pixel oder Hotjar.
Betreiber müssen in der Datenschutzerklärung angeben, welche Daten erfasst und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Nach der EU-Cookie-Richtlinie in Deutschland ist es unzulässig, Tracking ohne Einwilligung zu aktivieren.
Empfohlen wird, Tracking-Skripte erst nach dem Opt-in zu laden. Eine technische Lösung besteht darin, Skripte durch das Consent-Management-System zu blockieren, bis der Nutzer zustimmt.
Tipp: Eigene Analyse-Tools, die lokal gehostet werden und keine personenbezogenen Daten speichern, können eine datenschutzfreundliche Alternative sein.
Google Analytics und Google Maps datenschutzkonform einbinden
Google Analytics darf nur nach Zustimmung aktiviert werden. Betreiber müssen die IP-Anonymisierung aktivieren und einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google abschließen. Zudem sollte der Nutzer in der Datenschutzerklärung über die Datenübermittlung in Drittländer informiert werden.
Die Einbindung von Google Maps erfordert ebenfalls ein Opt-in, da beim Laden der Karte Daten an Google übertragen werden. Eine Lösung besteht darin, die Karte erst nach Zustimmung anzuzeigen oder eine statische Vorschau zu verwenden.
Laut eRecht24 sollten Betreiber außerdem prüfen, ob sich alternative Kartendienste oder datenschutzfreundliche Analysewerkzeuge einsetzen lassen. Damit bleibt die Website funktional, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen schützen personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation. Sie betreffen sowohl die technische Infrastruktur einer Website als auch die Prozesse im Umgang mit Daten und externen Dienstleistern.
SSL-Verschlüsselung und HTTPS
Eine SSL-Verschlüsselung (Secure Sockets Layer) stellt sicher, dass Daten zwischen Browser und Server verschlüsselt übertragen werden. Betreiber sollten ein gültiges SSL-Zertifikat installieren und ihre Website ausschließlich über HTTPS bereitstellen. Dies signalisiert Nutzern und Suchmaschinen, dass die Verbindung sicher ist.
In modernen Browsern wird eine unverschlüsselte Seite als „nicht sicher“ markiert, was das Vertrauen der Besucher beeinträchtigt. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob das Zertifikat aktuell ist und automatisch verlängert wird.
Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern
Wenn externe Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Dies betrifft etwa Hosting-Dienste, Newsletter-Tools oder Cloud-Speicher. Der Vertrag regelt, wie der Dienstleister Daten schützt und welche technischen Maßnahmen er ergreift.
Betreiber sollten nur mit Anbietern zusammenarbeiten, die angemessene Sicherheitsstandards nachweisen können. Dazu gehören verschlüsselte Übertragungen, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
Ein AVV muss mindestens folgende Punkte enthalten:
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Art und Zweck der Datenverarbeitung
Kategorien personenbezogener Daten
Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters
Hilfreiche Checklisten zur rechtssicheren Zusammenarbeit mit Dienstleistern finden sich bei der IHK München.
Absicherung von Kontaktformular und Newsletter
Kontaktformulare und Newsletter-Systeme müssen datenschutzkonform gestaltet sein. Betreiber dürfen nur die Daten abfragen, die für die jeweilige Anfrage erforderlich sind. Die Übertragung der Formulardaten sollte stets über HTTPS erfolgen, um Abhörversuche zu verhindern.
Bei Newslettern ist das Double-Opt-In-Verfahren zwingend notwendig. Dabei bestätigt der Empfänger seine Anmeldung über einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail. Erst danach darf die Adresse in den Verteiler aufgenommen werden.
Formulare sollten eine Datenschutzhinweis-Verlinkung enthalten, die über Zweck, Speicherung und Rechte der Betroffenen informiert. Werden externe Newsletter-Dienste genutzt, ist zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Eine ausführliche Übersicht zu diesen Anforderungen bietet eRecht24.
Urheberrecht und Inhalte auf der Website
Eine rechtssichere Website setzt voraus, dass alle verwendeten Inhalte frei von Urheberrechtsverletzungen sind. Texte, Bilder und Videos sollten entweder selbst erstellt oder lizenziert sein. Drittanbieter-Tools und Social Plugins müssen datenschutzkonform eingebunden werden.
Eigene und lizenzierte Inhalte verwenden
Texte, Fotos, Grafiken und Videos unterliegen dem Urheberrecht. Nur der Urheber oder Lizenzinhaber darf über die Verwendung entscheiden. Websitebetreiber sollten daher entweder eigene Inhalte erstellen oder sicherstellen, dass sie über gültige Nutzungsrechte verfügen.
Bei lizenzfreien oder Creative-Commons-Materialien ist die jeweilige Lizenz zu prüfen. Häufig ist eine Namensnennung des Urhebers erforderlich. Verstöße können Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Texte auf Blogs oder Unternehmensseiten genießen Schutz, wenn sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen, wie auf urheberrecht.de erläutert wird. Betreiber sollten fremde Inhalte nie ohne Prüfung übernehmen oder kopieren.
Einbindung von Drittanbietertools und Social Plugins
Viele Websites nutzen Social-Media-Plugins oder Analysewerkzeuge. Diese Tools übertragen oft personenbezogene Daten an externe Anbieter. Um Datenschutz und Urheberrecht zu wahren, empfiehlt sich der Einsatz datenschutzfreundlicher Lösungen wie Shariff oder Embetty, die eine Verbindung zu Social-Media-Plattformen erst nach Nutzerinteraktion herstellen.
Bei der Integration externer Skripte, etwa von YouTube oder Facebook, muss geprüft werden, ob die Nutzungsbedingungen und Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Betreiber sollten in der Datenschutzerklärung klar angeben, welche Dienste eingebunden sind und welche Daten verarbeitet werden.
Laut eRecht24 ist besondere Vorsicht bei Social Plugins und Tracking-Cookies geboten. Wer diese Tools nutzt, sollte ein Cookie-Consent-Tool einsetzen und Einwilligungen der Nutzer dokumentieren. So bleibt das Webdesign nicht nur funktional, sondern auch rechtlich abgesichert.

Spezielle Anforderungen für E-Commerce und Online-Shops
Online-Shops müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Dazu gehören Informationspflichten, Datenschutz, sichere Zahlungsabwicklung und transparente Vertragsbedingungen. Eine rechtssichere Gestaltung stärkt Vertrauen und minimiert rechtliche Risiken.
Online-Shops müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten, darunter:
vollständiges Impressum
transparente Preisangaben und Widerrufsbelehrung
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
sichere Zahlungsabwicklung mit starker Kundenauthentifizierung (SCA)
Pflichten für Online-Shops
Betreiber müssen ein vollständiges Impressum nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bereitstellen. Es muss ständig zugänglich sein und Angaben wie Name, Anschrift, Kontaktinformationen und Umsatzsteuer-ID enthalten. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können abgemahnt werden, wie die IHK Berlin erläutert.
Kunden sind vor Vertragsabschluss klar über Preis, Lieferbedingungen, Zahlungsarten und das Widerrufsrecht zu informieren. Der Hinweis auf das Widerrufsrecht muss gut sichtbar und vor dem Bestellbutton platziert sein. Ein bloßer Link in der Fußzeile reicht nicht aus.
Die Datenschutzerklärung muss nach DSGVO jederzeit abrufbar sein. Sie informiert über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung. Werden Daten zu Werbezwecken genutzt, ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, meist über ein Double-Opt-In-Verfahren.
AGB müssen leicht zugänglich und vor Vertragsabschluss akzeptiert werden können. Unwirksame Klauseln können als Wettbewerbsverstoß gelten. Eine klare Struktur und einfache Sprache erleichtern die Verständlichkeit und reduzieren rechtliche Risiken.
Besonderheiten bei der Einbindung von Zahlungsdiensten
Bei elektronischen Zahlungen gilt die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung (SCA). Diese erfordert mindestens zwei unabhängige Faktoren aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz. Beispiele sind Passwort und TAN oder Fingerabdruck und Token-App, wie im Beitrag der IHK Berlin zum E-Commerce-Recht beschrieben.
Shop-Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Payment-Service-Provider (PSP) wie PayPal oder Giropay SCA-konform arbeiten. Nicht konforme Anbieter dürfen nicht eingesetzt werden.
Ausnahmen gelten für Lastschriften, Rechnungen, Vorkasse und Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro. Händler sollten prüfen, ob technische Anpassungen nötig sind und ihre Mitarbeiter zu den neuen Zahlungsprozessen schulen.
Fazit
Eine rechtssichere Website ist in Deutschland unverzichtbar – sie schützt vor Abmahnungen, erfüllt die Anforderungen der DSGVO und stärkt das Vertrauen der Nutzer. Entscheidend sind ein korrektes Impressum, transparente Datenschutzerklärungen, ein rechtssicheres Cookie-Consent-Management sowie die Beachtung von Urheber- und Markenrechten. Mit IUBENDA für die rechtlich geprüfte Datenschutzerklärung und EVER* als einzige deutsche Gold-Partneragentur profitieren Website-Betreiber von einer professionellen Umsetzung, die sowohl funktional als auch rechtlich abgesichert ist. Wer diese Grundlagen konsequent umsetzt, schafft eine Website, die langfristig rechtlich Bestand hat und Vertrauen bei Kunden und Nutzern aufbaut.

💡 Tipp: Rechtliche Absicherung, DSGVO-konformes Consent Management und professionelle Umsetzung lassen sich nahtlos verbinden – so wird Ihre Website funktional, modern und rechtssicher. Wir beraten Sie gern.




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